Medizinischer Scanner

Implantateregister

Mehr Patientensicherheit dank Implantateregister

Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2019 das „Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters“ beschlossen. Teilnehmen sollen sowohl Gesundheitseinrichtungen, Patienten als auch Hersteller von Implantaten. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Sicherheit sowie die Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte künftig zu verbessern. 

Egal ob Herzschrittmacher, Hüftprothesen oder andere Implantate – in dem bundesweiten Register soll ab 01. Januar 2020 vermerkt werden, wann, wem und welche Implantate eingesetzt werden. So kann auf mögliche Rückrufaktionen, fehlerhafte Produkte oder bei Komplikationen schneller reagiert und betroffene Patienten schnellst möglich informiert werden. Die erforderlichen Daten für das Implantate-Register werden über das Scannen der Barcodes auf den Medizinprodukten eingelesen – im Idealfall während der OP oder zeitnah dazu.

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