Medikationsplan wird gesannt

Medikationsplan

Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen mit dem eMedikationsplan

Gemäß §31a Sozialgesetzbuch (SGB) hat seit dem 01. Oktober 2016 jeder gesetzlich versicherte Patient, der täglich mehr als drei verschiedene Medikamente einnimmt, Anspruch auf einen strukturierten, papierbasierten Medikationsplan. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan, auch eMedikationsplan, bildet in standardisierter Form umfassend, übersichtlich und für den Patienten verständlich die aktuelle Medikation ab. 

So soll ein wiedererkennbarer Einnahmeplan entstehen, der den Patienten in der richtigen Anwendung seiner Medikation unterstützt und einen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit leistet. Gleichzeitig sind Ärzte und Apotheker lückenlos über die gesamte Medikation der Patienten informiert. Zusätzlich ist daher ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Medikamentenplans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis-, Apotheken- oder Kliniksoftware per Barcodescanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Auf diesem Weg ist eine sektorenübergreifende und sichere Kommunikation von Medikationsdaten erstmals möglich.

Entlassmanagement

Seit dem 01. Juli 2017 müssen alle deutschen Krankenhäuser bei der Entlassung von Patienten laut § 39 Abs. 1a Sozialgesetzbuch V (SGB) nach bundesweit verbindlichen Standards arbeiten. So soll sichergestellt werden, dass jeder Patient eine bedarfsgerechte Anschlussversorgung nach individuellen Erfordernissen erhält. Hierzu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen, wie beispielsweise der Entlassbrief mit Diagnose, der Entlassungsbefund und der eMedikationsplan

Hintergrund des standardisierten Entlassmanagements ist die Schließung von Versorgungslücken nach voll- oder teilstationärer Behandlung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen wie Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und verschiedene Therapiemaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen und eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen.

Geeignete Barcodescanner

Steigt die Anzahl der einzunehmenden Medikamente, müssen auch mehr Informationen im 2D-Matrixcode sauber gedruckt werden. Nicht alle Barcodescanner können die Informationen dann noch einwandfrei auslesen. Führende AIS-/PVS-Anbieter haben daher für die Anwendung eMedikationsplan diverse Scanner unterschiedlicher Hersteller getestet.
 

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