26. Juni 2019

Änderung bei Geschlechtsangabe auf Formularen zum 1. Oktober 2019

Aufgrund der Änderung des Personenstandsrechts hat die KBV eine Anpassung der Geschlechtsangaben auf Formularen ab dem 1. Oktober 2019 beschlossen (Paragraf 22, Absatz 3 und Paragraf 45b Personenstandsgesetz).

Die bisherigen Ankreuzfelder w/m werden durch ein Feld ersetzt, in das das jeweilige Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eingetragen wird: w für weiblich, m für männlich, d für divers und x für unbestimmt. Die geänderten Formulare sind laut KBV ab 1. Oktober verfügbar.

Alte Formulare können ohne Stichtagsregelung aufgebraucht werden. Hier wird das entsprechende Kürzel in das rechte Ankreuzfeld (m) eingetragen. Das linke Ankreuzfeld (w) bleibt leer. Dies gilt für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung schon jetzt bei Neuentwürfen und Nachbestellungen Ihrer Anforderungsformulare. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen: http://www.kbv.de/html/

Änderung Geschlechtsangabe medizinische Formulare

Pressekontakt

Andrea Weigert
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