22. März 2021

KBV ändert Formular OEGD ab sofort

Laut Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde aufgrund erneut geänderter Vorgaben aus der mit Wirkung zum 8. März 2021 veröffentlichten Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eine weitere Anpassung des Formulars OEGD für die SarS-CoV-2-Testung erforderlich.

Zwei zusätzliche Ankreuzfelder für die Beauftragung einer Bestätigungs- bzw. Variantendiagnostik gemäß §4b der Testverordnung wurden aufgenommen. Gleichzeitig sind die zwei Ankreuzfelder zur Unterscheidung zwischen Ersttestung und weiterer Testung entfallen. Das aktualisierte Formular OEGD (Stand 03.2021) kann ab sofort eingesetzt werden.

Zeitnah werden wir alle Kunden über ein Update der ScanTools Auftragsdatenerfassung im Labor informieren.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Nachtrag 12.04.2021:  KBV AKTUALISIERUNG DES IMPLEMENTIERUNGSLEITFADENS FÜR DAS FORMULAR OEGD wird im aktuellen ScanTools KBV Update inkludiert. 

In dem Dokument „Leitfaden zur Implementierung Muster 10C/E und Muster OEGD/E“ wurden Klarstellungen zur Verwendung der neuen Ankreuzfelder „Bestätigungs-PCR nach § 4b Satz 1 TestV nach positivem Antigentest“ und „Varianten-PCR nach § 4b Satz 2 TestV nach positivem PCR-Test“ sowie zur Übertragung in den Abrechnungsdatensatz aufgenommen.
 

Weitere Informationen: www.kbv.de

 

 

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Pressekontakt

Andrea Weigert
Unternehmenskommunikation

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