20. Mai 2019

Geschlechtsangabe auf Formularen ändert sich zum 1. Oktober 2019

Ab dem 1. Oktober 2019 werden die Geschlechtsangaben auf Formularen angepasst. Ärzte kreuzen dann nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“ an, sondern tragen ein Kürzel (w/m/d/x) für die jeweilige Geschlechtsform ein. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch „divers“ oder „unbestimmt“ als Geschlechtsangabe ermöglicht werden muss (Paragraf 22, Absatz 3 und Paragraf 45b Personenstandsgesetz).

Diese Vorgabe wird zum 1. Oktober 2019 im Formularbereich umgesetzt. Zukünftig wird es dann auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für „männlich“ oder „weiblich“ geben. Stattdessen tragen Ärzte dann die entsprechenden Kürzel für die Geschlechtsform (w/m/d/x) in das Textfeld ein. Neue Formulare wird es ab Oktober 2019 geben, alte Formulare können dennoch aufgebraucht werden. Setzen Ärzte noch alte Formulare ein, müssen sie trotzdem das entsprechende Kürzel in das rechte der beiden Ankreuzfelder eintragen und dürfen nicht mehr nur ankreuzen.  

Mediaform bereitet aktuell die Modifikationen für die Erkennung der Geschlechter nach den neuen KBV-Vorgaben vor. Alle ScanTools-Kunden werden zeitnah über die Änderungen informiert.

Weitere Informationen: http://www.kbv.de/html/

KBV Formular

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