22. Februar 2024

KBV Aktualisierung Muster 10 – Version 04/2024

Die Muster 10 und 10L werden umbenannt von „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“. Zusätzlich wird das Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ umgewidmet und heißt künftig „SER“.

Das angepasste Muster 10 tritt zum 1. April 2024 ohne Stichtagsregelung in Kraft, sodass vorhandene „alte“ Muster aufgebraucht werden können. Im Praxisverwaltungssystem ist dann die neue Bezeichnung „SER“ hinterlegt. Falls ein „altes“ Muster 10 bedruckt wird, kennzeichnen Praxen einen SER-Fall übergangsweise also im Feld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“. 

MUSTER 6: In der vertragsärztlichen Versorgung sind bislang zur Beauftragung von In-vitro-Diagnostik nach Kapitel 19 EBM je nach Untersuchung Muster 6 und/oder Muster 10 zu verwenden. Dies führt in den Arbeitsabläufen der Praxen wie auch für die Softwarepflege zu zusätzlichem Aufwand.

Ab dem 1. April 2024 werden deswegen alle Materialeinsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach den Abschnitten 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt. 

Zeitnah werden wir alle Kunden über die KBV-Änderungen in Verbindung mit der ScanTools Software zur Auftragsdatenerfassung im Labor informieren. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter Telefon 040/727360-72 zur Verfügung.

Weitere Informationen: ScanTools Auftragsdatenerfassung im Labor.

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Pressekontakt

Martina Clerc
Unternehmenskommunikation

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