03. April 2018

KBV-Änderungen zur Ausnahmekennziffer Knappschaftsfälle „87777“ und den neuen Bedruckungsvorschriften im Personalienfeld

Ab dem 01.04.2018 sind die Ausnahmekennziffern ausschließlich in der Abrechnung des veranlassenden Arztes gegenüber der zuständigen KV anzugeben und nicht mehr – wie bisher – zusätzlich auf dem Laborauftragsschein. Die einzige Ausnahme hierzu stellen die sog. Knappschaftsfälle unter der Kennziffer „87777“ dar.

Ab dem 01.07.2018 wird die Bedruckung des Statusfeldes im Personalienfeld geändert. Hierzu werden die Leerzeichen zwischen den Statusangaben jeweils durch das Zeichen „0“ ersetzt.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen zu den Änderungen unter support@mediaform.de oder auf unserem conhIT Messestand in Halle 1.2, Stand C-101 zur Verfügung.

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