27. März 2017

Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung

Bereits seit einiger Zeit verfolgt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die elektronische Übermittlung von Laboraufträgen und -befunden. Jetzt haben sich KBV und Kassen darauf verständigt, dass ab dem 01.07.2017 Laboraufträge als elektronische Vordrucke von der Arztpraxis an das Labor übermittelt werden können. Der Vertragsarzt entscheidet aber weiterhin für jeden Vordruck, ob er diesen konventionell drucken, per Blankoformularbedruckung oder digital erstellen, übermitteln und empfangen wird. Zur Umsetzung der neuen Lösungen sind aber noch einige technische Voraussetzungen zu erfüllen.

Zertifizierung der PVS- und LIMS Software
Eingesetzte Software Lösungen in Arztpraxis und Labor müssen zertifiziert sein. Die technischen Handbücher dazu sind bei der KV Telematik noch in der Vorbereitung und sollen voraussichtlich im ersten Quartal den Softwareanbietern zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden.

Signatur mittels elektronischem Arztausweis
Die Übermittlung der Aufträge als elektronische Vordrucke (Muster 10A und Muster 10) soll im PDF/A-Format erfolgen. Muster 10-Aufträge für das Facharztlabor müssen zwingend mit dem elektronischen Arztausweis signiert werden. Beim Muster 10A kann darauf verzichtet werden, da es sich um selbsterbrachte Leistungen in einer Laborgemeinschaft handelt. Die kostenpflichtigen elektronischen Ausweise werden von den Ärztekammern ausgegeben. Die Resonanz ist allerdings eher schleppend, da der neue Ausweis mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Ein weiteres Manko bei der Signatur ist das Fehlen der Stapelsignatur-Möglichkeit: Damit es zu einer breiten Akzeptanz in der Ärzteschaft kommt, ist die Stapelsignatur sinnvoll und wichtig, damit nicht jeder einzelne Auftrag vom Arzt freigegeben werden muss.

Technische Übermittlung
Datenschutz und Datensicherheit spielen bei der Übermittlung medizinischer und personenbezogener Daten eine große Rolle. Die Übermittlung der Daten muss auf einem „sicheren Weg“ erfolgen. Dabei kommt eine vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik empfohlene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit Empfänger-Sicherheit zum Einsatz, wie sie heute auch schon für die Übermittlung des elektronischen Arztbriefes angeboten wird. Der genutzte Dienst muss laut Vereinbarung über die Telematikinfrastruktur (TI) erreichbar sein, was momentan noch nicht der Fall ist. Es ist davon auszugehen, dass der Kommunikationsdienst KV-Connect der KBV dafür die favorisierte Lösung sein wird.

Sicherheit bei der Auftragserfassung
Obwohl noch nicht alle Details zur Umsetzung seitens der KBV und der KV Telematik bekannt sind, gilt bereits heute – ScanTools ist das Auftragserfassungssystem für jede Art der Auftragsverarbeitung. Mit ScanTools sind Labore jederzeit in der Lage konventionelle Papieraufträge, Aufträge aus der Blankoformularbedruckung, elektronische Aufträge (star.net®, LabOrder®, HL7, LDT 2.0, CSV) und Materialinformationen zu erfassen, zu verknüpfen und speziell nach den individuellen Bedürfnissen zu verarbeiten. Die Verarbeitung von digitalen Vordrucken in Verbindung mit LDT 3.0 stellt lediglich eine Erweiterung des ScanTools OrderManagement dar. Mit ScanTools gibt es auch zukünftig nur eine Schnittstelle zum LIMS, weitere Kosten werden gespart und der Auftragseingang maximal effizient gestaltet.

Laboranten beim Prüfen von Vordrucken

Pressekontakt

Andrea Weigert
Unternehmenskommunikation

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