02. Februar 2022

Anpassung von Mutterpass-Etiketten

Am 1. Januar 2022 sind die geänderten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung in Kraft getreten.

Die sog. „Mutterschafts-Richtlinie“ sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Dokumentation der Schwangerenvorsorge entweder wie bisher in Papierform im bewährten Mutterpass oder auf Wunsch der Versicherten auch digital in der elektronischen Patientenakte erfolgen kann.

Doch ganz gleich, welches Format bevorzugt wird: Der Mutterpass muss in puncto Informationsgehalt seit dem 1. Januar 2022 angepasst werden. Denn unter anderem soll dort künftig neben der Influenza- sowie Keuchhusten-Impfung auch der Rhesusfaktor D (RhD) des ungeborenen Kindes zusätzlich dokumentiert werden.

Hierdurch können sich Änderungen am Layout von Mutterpass-Etiketten und an der Druck-Software ergeben. Als langjähriger zuverlässiger Partner der Gesundheitsbranche unterstützt Sie Mediaform bei der Gestaltung des neuen Etiketten-Layouts und der individuellen Beschaffungsplanung.

Bitte kontaktieren Sie daher frühzeitig Ihren Fachberater zur Abstimmung des Layouts und Ihres ganz persönlichen Bedarfs. So können wir sicherstellen, dass Ihre Etiketten just in time für Sie verfügbar sind und keine Lieferengpässe entstehen.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Ihr Mediaform Team

Änderungen bei Mutterpass-Etiketten

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